Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und für mitversicherte Familienangehörige ist das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt.Die Krankenkassen belohnen ein lückenlos geführtes Bonusheft mit einem erhöhten Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz.
Wie funktioniert das Bonusheft?
Patienten ab 18 Jahre sollten mindestens einmal im Jahr zum Vorsorgetermin bei Ihrem Zahnarzt gehen und sich diesen Termin im Bonusheft bestätigen lassen. Kinder ab dem 6.Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung. Für Kinder und Jungendliche gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm (IP=Individualprophylaxe). Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung oder der Prophylaxe festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes versehen. Um von der Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz zu bekommen, muss das Bonusheft lückenlos geführt sein.
Durch den Bonus einen höheren Zuschuß von der Krankenkasse
Zum Zeitpunkt der Beantragung des Festzuschusses für den Zahnersatz müssen Sie Ihren Bonuseintrag für fünf Kalenderjahre in Folge nachweisen können, damit sich der Festzuschuß um 20 Prozent erhöht. Liegt sogar zehn Jahre der lückenlos geführte Bonuseintrag vor, erhöht sich der Festzuschuß der Krankenkasse um 30 Prozent.Wichtig: Für die Berechnung des höheren Zuschusses zählen die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zählt nicht mit.
Nachtragung fehlender Stempel
Sollten Ihnen Eintragungen in Ihrem Bonusheft fehlen, können diese von Ihrem behandelnden Zahnarzt nachgetragen werden. Voraussetzung hierfür ist, daß im fraglichen Zeitraum die Untersuchung bzw. bei Kindern und Jugendlichen die Prophylaxe auch durchgeführt wurde. Das wird in der Patientenakte dokumentiert. Bitte beachten Sie daher: Es ist Ihre Aufgabe, an den Eintrag ins Bonusheft zu denken.
Was tun, wenn Ihr Bonusheft nicht auffindbar ist?
Bei Verlust Ihres Bonusheftes hilft Ihnen Ihr Zahnarzt weiter. Er kann die bei Ihm durchgeführten Kontrolltermine in ein neues Bonusheft eintragen, da dieses aufwendig ist, sollte es die Ausnahme bleiben. Falls Sie bei unterschiedlichen Zahnärzten in Behandlung waren, benötigen Sie von jeder Praxis den entsprechenden Eintrag, da nur die Zahnarztpraxis auf Grundlage der Patientenakte die Kontrolluntersuchung bestätigen kann. Es ist also sinnvoll, das Sie Ihr Bonusheft genauso sorgfältig verwahren wie Ihren Personalausweis.
Regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung
Die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne sollten im Vordergrund von regelmäßigen Zahnarztbesuchen stehen.